Bisher sind bis auf Verpackungen, die über die Dualen Systeme erfasst werden, alle Abfälle aus Privathaushalten im Rahmen der Daseinsvorsorge der Kommune zu überlassen. Die damit verbundene Planungssicherheit garantiere den Bürgern stabile Gebühren, auch in Krisenzeiten, argumentierte Siechau. Der derzeitige Gesetzentwurf sehe weitreichende Änderungen vor, die es privaten Unternehmen künftig deutlich erleichtern würden, Wertstoffe auch gegen den Willen der Kommunen zu sammeln.
So werde im Gesetzentwurf vorgeschlagen, die gewerbliche Sammlung nur noch dann wegen „überwiegender öffentlicher Interessen“ einzuschränken, wenn die Kommune ihre Entsorgungsaufgabe ansonsten nicht mehr unter „wirtschaftlich annehmbaren Bedingungen“ erfüllen könnte. „Mit diesen unklaren Formulierungen wird neue Rechtsunsicherheit geschaffen, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 für die Kommunen gerade erst beseitigt worden war“, sagte der VKU-Vizepräsident. Die jetzt geplanten Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung werden seiner Ansicht nach für die Bürger neue finanzielle Risiken mit sich bringen. „Man hätte sich besser an den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und dem Gutachten von Prof. Hans-Joachim Koch orientieren sollen, der Daseinsvorsorge und Überlassungspflicht auch europarechtlich für gesetzeskonform und geboten hält“, so Siechau weiter.
Hans-Joachim Koch ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht und ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung. Er hatte im Auftrag des VKU das Gutachten „Hausmüllentsorgung zwischen kommunaler Trägerschaft und gewerblichen Sammelsystemen“ erstellt.