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EU-Recht erlaubt Hausmüllentsorgung den örE vorzubehalten

Die Hausmüllentsorgung unterliegt dem Vorrang der öffentlichen Verantwortung. Deren Absicherung gegen den Verlust von Wertstofferlösen und gegen Rosinenpickerei sei durch gewerbliche Sammlungen europarechtlich ohne Weiteres möglich Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Hartmut Gaßner: „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist.“
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Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) hatte dieses Gutachten eingeholt. „Unsere Mitgliedsbetriebe“ so ASA- Vorsitzender Thomas Grundmann, „sind vielerorts das Rückgrat der kommunalen Hausmüllentsorgung; sie gewährleisten eine flächendeckende Entsorgung der privaten Haushalte, die umfassend und kostengünstig bleiben muss. Dazu ist es notwendig, dass die Verantwortung der Kommunen weiterhin erhalten bleibt, die oft in guter Zusammenarbeit partnerschaftlich mit privaten Entsorgungsunternehmen praktiziert wird.“

Entsorgung von privaten Haushaltungen zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seien europarechtlich nur zu rechtfertigen, wenn parallel auch der Raum für gewerbliche Sammlungen der privaten Entsorgungswirtschaft eröffnet ist. Dem trete das GGSC-Rechtsgutachten unter Auswertung der Entwicklung des Europarechts und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Grundmann stellt klar: „Die kommunale Abfallwirtschaft darf kein Feld einseitiger Klientelpolitik sein. Bundestag und Bundesrat müssen für eine Abfallgesetzgebung gewonnen werden, die die Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bereich der kommunalen Hausmüllentsorgung im Einklang mit dem Europarecht absichert.“

„Es ist falsch, wenn die Bundesregierung in der Begründung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz den Eindruck erweckt, dass nur mit einer einheitlich flächendeckenden Wertstofftonne das noch verwertbare Potenzial im Restabfall verfügbar gemacht werden kann!“ so Grundmann. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft sei eine Hauptaufgabe der ASA-Mitgliedsbetriebe. Bereits heute erreichen die Unternehmen der ASA Verwertungsquoten von über 80 Prozent. Nach Auffassung der ASA sollte sich der Gesetzgeber darauf beschränken, die Verwertungsquoten vorzugeben und es den Kommunen vor Ort überlassen, welche Erfassungssysteme eingesetzt werden.

Das Gutachten kann bei der Geschäftsstelle der ASA oder bei GGSC bestellt werden:

Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung im Hause der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH, Tel.: +49 2524 9307–18, Fax: +49 2524 9307–12, E-Mail: michael.balhar@asa-ev.de

Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Tel: +49 30 7261026-0, Fax: +49 30 7261026-10, E-Mal: berlin@ggsc.de

Quelle: ASA, mku

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