Positiv bewertet der bvse die vorgesehene Pflicht zur Getrennthaltung. Die Zielsetzung, dass bis 2020 mindestens 65 Prozent der Siedlungsabfälle wiederverwendet oder recycelt werden müssen, fänden die Unterstützung der mittelständisch strukturierten Sekundärrohstoffrecycling- und Entsorgungsbranche. Dagegen sei die Herabsetzung der Recyclingquote von den bisher bereits erreichten 80 auf 70 Prozent bei den mineralischen Abfällen hinsichtlich der Ressourcenschonung eine besondere Enttäuschung.
bvse-Präsident Landers verweist darauf, dass die Industrie mehr denn je auf Sekundärrohstoffe angewiesen sei. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven nehme die Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren stoffliche Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer Bedeutung zu. Es liege auf der Hand, so Landers, dass das die ureigenste Aufgabe und Verpflichtung der privaten und mittelständischen Sekundärrohstoffbranche sei. Das spiegele sich nach Meinung des Verbandes im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend wider.
Der bvse kritisiert deshalb auch, dass die privatwirtschaftliche Seite nicht gestärkt, sondern der kommunalen Abfallwirtschaft eine Art Bestandsschutz gegeben wurde. Private Entsorgungsunternehmen müssten sich im Wettbewerb der Konkurrenz stellen, die kommunalen Unternehmen wirtschafteten unter einem gesetzlichen Schutzschirm. „Die Forderung des bvse nach einer kommunalen Ausschreibungsverpflichtung für Abfälle aus privaten Haushalten unter Ausschluss der Inhouse-Vergabe könnte dagegen eine ausgewogene und zukunftsfeste Regelung sein. Dass dies verfassungsrechtlich möglich ist, hat ein juristisches Gutachten nachgewiesen. Jetzt ist das Parlament gefordert, nachzubessern und für faire Rahmenbedingungen zu sorgen“, forderte Landers in seiner Stellungnahme.
Positiv sei die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung der Wertstofftonne. Damit könnten etwa sieben Kilogramm Wertstoffe pro Person und Jahr mehr recycelt werden. Bedauerlich sei jedoch, dass der Entwurf keine konkreten Festlegungen zur Einführung einer Wertstofftonne vor Ort mache. Allerdings werde in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass in jedem Falle eine „neutrale Stelle“ die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausschreibung und Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb sicherstellen solle. Das wertet der bvse als einen Fortschritt, da dadurch die Chancen mittelständischer Unternehmen, sich an den Ausschreibungen zur Erfassung und Sortierung der in der Wertstofftonne enthaltenen Sekundärrohstoffe beteiligen zu können, gesichert würden.
Nach wie vor ärgerlich sei laut bvse, dass die gemeinnützigen Sammlungen in Verbindung mit gewerblichen Sammlern wohl in Zukunft nur noch stark eingeschränkt möglich sein werden. Damit werden nach Ansicht des bvse erfolgreiche Partnerschaften zwischen Gemeinnützigen Organisationen und professionellen Sammelunternehmen, zum Schaden für alle Beteiligten, in Frage gestellt. Der bvse hofft daher, dass im parlamentarischen Verfahren noch Korrekturen vorgenommen werden.
Positiv wertete der bvse-Präsident, dass der neue Gesetzentwurf bisher schon praktizierte Sammlungen privater Unternehmen vor willkürlichen Untersagungen kommunaler Gebietskörperschaften bewahre. „Damit ist eine wichtige bvse-Forderung aufgegriffen worden. Die Politik sendet dadurch ein vertrauensbildendes Signal in Richtung der privaten Unternehmen, die teilweise seit Jahrzehnten erfolgreiche Sammelsysteme etabliert und diese auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten betrieben und weiterentwickelt haben“, so Landers.