Auch der bvse lehnt eine Miterfassung von Elektronikkleingeräten in der Wertstofftonne aus „fachlichen Erwägungen“ ab. Der Verband weist in diesem Zusammenhang auf das hohe Schadstoffpotenzial der Geräte hin: Zum einen finde bei einer Erfassung von Elektrokleingeräten in einer Wertstofftone eine Verschleppung von Schadstoffen statt, da eine sichere Schadstoffentfrachtung nach der gemischten Erfassung nicht mehr möglich ist. Eine solche Lösung stehe zudem im Widerspruch zur umweltpolitischen Zielsetzung der WEEE-Direktive (Waste Electrical and Electronic Equipment), insbesondere die Wiederverwendung von Altgeräten sowie eine Steigerung der Materialeffizienz im Recycling zu fördern.
In den momentanen Beratungen zu einer Novelle der WEEE-Direktive sehe der Entwurf des Europäischen Parlaments (bereits in erster Lesung durch das EU-Parlament verabschiedet) eine andere Lösung vor. Es sei nämlich vorgesehen, dass der Handel nicht mehr gebrauchsfähige Elektrokleingeräte zurücknehmen soll. Damit könnte entscheidend zur Steigerung der Erfassung von Kleingeräten beigetragen werden.
In einem vom Umweltbundesamt beauftragten Gutachten kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Elektronikkleingeräte nicht gemeinsam mit anderen Wertstoffen gesammelt werden sollten.