Konkret heißt es laut AGR-Pressemitteilung im ärztlichen Befundbericht des Facharzts für Arbeitsmedizin bei dem von der AGR mit der Untersuchung beauftragten TÜV Nord in Essen: “Wie aus den aktuellen Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) zu entnehmen ist , zeigen alle 33 Blutwerte für höherchlorierte PCB-Kongenere (PCB-138, -153 und -180), die eine kumulative Langzeitbelastung beim Menschen aufweisen und hauptsächlich über die Nahrungsaufnahme in den Körper gelangen, bei keinem Mitarbeiter Auffälligkeiten.“
Laut ärztlichem Befund seien die Ergebnisse der Blutwerte für leicht flüchtige, niedrigchlorierte PCBs (z.B. PCB 28, 52, PCB 101), die wesentlich schneller im Körper abgebaut werden im Vergleich zu den höherchlorierten PCBs, bei 30 Mitarbeitern unauffällig. Drei Untersuchte (davon 2 Ehemalige), hätten bei PCB 28 eine leichte Erhöhung im Vergleich zur Nachweisgrenze von 0,01 bis 0,1 aufgewiesen.
„Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass es derzeit für beruflich unbelastete Personen keine Referenzwerte für niedrig chlorierte PCBs gibt, da die Konzentrationen von niedrig chlorierten PCB in humanbiologischen Materialien in den meisten bisher durchgeführten Untersuchungen unterhalb der üblichen Nachweisgrenzen lagen“, betont der Facharzt. Daher spreche man bei niedrig chlorierten PCB-Werten von analytisch erfassbaren Nachweisgrenzen, deren gesundheitliche Bedeutung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfassbar ist.
Die Ergebnisse der Blutuntersuchung aller 17 aktiven Beschäftigen und der drei Leiharbeitnehmer zur Prüfung eventueller Quecksilberbelastungen lagen nach AGR-Mitteilung unterhalb des biologischen Grenzwertes (BGW) von 25 μg/l als relevantem Kriterium. Die Kommission für Human-Bio- Monitoring des Umweltbundesamtes bewerte derzeit den HBM-I-Wert bis 5μg/l (Prüf- oder Kontrollwert) für Quecksilber im Vollblut als toxikologisch für unbedenklich.
Die bei zwei Mitarbeitern gemessenen Werte von 2,4μg/l und 3,0μg/l bedeuteten keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung. „Rein vorsorglich empfehle ich gleichwohl, diesen beiden Mitarbeitern zeitnah ein arbeitsmedizinisches Beratungsgespräch und abschließend eine erneute Untersuchung gemäß berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G9 (Quecksilber und seine Verbindungen) in drei Monaten“, wird der Facharzt zitiert. Die Ergebnisse aller übrigen Beschäftigten hätten unterhalb des Referenzwertes (2,0μg/l) der Allgemeinbevölkerung gelegen.
Die aktiven Beschäftigten sowie die Beschäftigten aus den letzten fünf Jahren waren nach Aussagen des Facharztes nach den PCB-Messungen im Zwischenlager am 2. Febraur seit dem 23. Februar an drei Untersuchungsterminen zur Blutentnahme gebeten worden. Das Angebot hätten demzufolge 40 von 55 Personen angenommen. Der zweite Blutentnahme-Termin fand am 4. März, der dritte am 17. März statt. Die Ergebnisse der Untersuchung von sieben Personen stünden noch aus.
AGR-Geschäftsführer Joachim Ronge sagte zur Vorlage der Ergebnisse: “Unabhängig von den arbeitsmedizinischen Untersuchungsergebnissen hat es im ZWL offensichtlich an der Konsequenz bei Ordnung und Sauberkeit gefehlt. Wir haben inzwischen organisatorische und personelle Veränderungen am Standort vorgenommen und damit die Verantwortlichkeiten neu geregelt. Darüber hinaus haben wir Betriebsabläufe verändert.” Die bisher trockene Reinigung der Räume werde durch eine Feuchtreinigung ergänzt, die Sicherheitsunterweisungen sowie die Beschilderung des ZWL zur Steigerung der Aufmerksamkeit aller Beschäftigten würden intensiviert.
Die Arbeitsbereiche des ZWL wurden nach AGR-Angaben nach Maßgabe eines mit der Bezirksregierung Münster abgestimmten Reinigungskonzeptes durch ein Fachunternehmen gesäubert. Die Wiederinbetriebnahme des Zwischenlagers werde voraussichtlich im Anschluss an den Nachweis des Reinigungserfolgs in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster erfolgen.