Mit hohen Anforderungen für das Recycling, die RAL zufolge über den gesetzlichen Bestimmungen liegen, möchte der Qualitätshüter sämtliche Treibmittel
entsorgen. Betroffen sind laut RAL Produkte, bei deren Herstellung ODS als Treibmittel
genutzt wurden. Das gilt neben FCKW für alle Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht oder zum Treibhauseffekt beitragen.
Die RAL-Prüfbestimmungen umfassen Maßnahmen, mit denen ODS-haltige Produkte erfasst, gelagert und aufbereitet werden. Nach Angaben von RAL werden die Dienstleister zum Beispiel verpflichtet, die Produkte beim Transport so zu verpacken, dass keine Feuchtigkeit eindringt und sie nicht mit anderen Stoffen in Berührung kommen.
Darüber hinaus werden hohe Anforderungen an die Sauberkeit der Verwaltungs- und Betriebsgebäude, die Erfassung der Produkte sowie an den Schutz von Mitarbeitern und der Nachbarschaft gestellt.
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