Nach dem BIR vorliegenden Informationen beabsichtige Russlands Zollbehörde, die Grenzübergänge für den Seetransport auf drei, für den Schienenverkehr auf zwei und den Transport über die Straße auf fünf zu begrenzen. Das sei ein Versuch, die Verschiffung von Schrott außerhalb Russlands zu verlangsamen und die Versorgung der heimischen Nachfrage zu begünstigen. Diese Handelsbarrieren für Schrotttransporte sind nicht hinnehmbar“, kommentiert BIR-Generaldirektor Francis Veys, der zugleich EFR-Geschäftsführer ist.
Eine Einschränkung der Grenzübergänge in den Häfen von Rostow am Don und Sankt Petersburg würde erhebliche Probleme bei der Schrottversorgung von Ländern wie Griechenland, Schweden und Spanien verursachen. Auch Finnland würde durch mögliche Schließungen einger Straßen-Grenzübergänge vor ähnliche Probleme gestellt werden.
Auch die europäische Vereinigung der Stahlindustrie, EUROFER, hat ähnliche Bedenken geäußert.