Wie geht es mit der Verpackungsverordnung weiter? Braucht die Abfallwirtschaft eine Novelle der VerpackV oder besser ein Gesetz? Was gehört in die vom Bundesumweltministerium geplante Wertstofftonne hinein? Was nicht? Wer trägt die Verantwortung für die Finanzierung der Wertstofftonne? Und wer für die Organisation? Auf diese und noch viele andere Fragen gibt es jetzt zahlreiche Antworten von wissenschaftlicher Seite.
Ende Februar wurden dazu drei Gutachten vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Im ersten Gutachten untersucht das Bifa Umweltinstitut in Augsburg, wie gut die VerpackV greift. Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass die durch die 5. Novelle eingeführten verschärften Regeln durchaus greifen, dass aber auf jeden Fall eine weitere Optimierung anzuraten sei.
Hierzu empfiehlt das Umweltinstitut dem Gesetzgeber, „Bewährtes fortzuschreiben“, wobei das Bifa auch eine „Stärkung kommunaler Verantwortung“ erwägt. Eine auf dem Material- oder Ressourceneinsatz basierende Steuer oder Abgabe sei denkbar, aber gegenwärtig nicht empfehlenswert. Das ebenfalls diskutierte Zertifikatemodell hält das Bifa bis auf Weiteres für nicht realistisch.
In einem weiteren Gutachten zur „idealen Zusammensetzung der Wertstofftonne“ kommt die Cyclos GmbH, Osnabrück, gemeinsam mit der HTP GmbH, Aachen, zu dem Ergebnis, dass zusammen mit den Leichtverpackungen alle anderen in Haushalten anfallenden Kunststoffe, sowie NE- und Fe-Metalle erfasst werden sollten. Das dritte Gutachten von Cyclos, der Berliner Forschungs- und Beratungsgesellschaft IGES und der TU Berlin zur Finanzierungs- und Organisationsverantwortung ist bereits auf der UBA-Seite veröffentlicht.
Zur UBA-Studie zur Fortentwicklung der VerpackV:
http://www.uba.de/uba-info-medien/4077.html