Für Einzelhaushalte und kleine Wohn- und Geschäftsanlagen könne künftig eine 240 Liter-Tonne und für größere Wohn- und Geschäftsanlagen ein 1.100 Liter-Müllgroßbehälter als Standard dienen. In der neuen Wertstofftonne würden nicht nur Verpackungsabfälle, sondern auch die stoffgleichen Nicht-Verpackungen aus Kunststoffen und Metallen sowie Elektro-Kleingeräte erfasst werden.
„Die heutige Erfassungssystematik für Wertstoffe ist sehr vielfältig, damit technisch anspruchsvoll und zum Teil kostenintensiv”, erläutert Bernhard seinen Vorschlag. So gebe es heute von Kommune zu Kommune verschiedene Container- oder Tonnenarten und -größen sowie Säcke und auch Körbchensammlung. Damit bestünden lokal und regional stark voneinander abweichende Anforderungen an die Erfassungslogistik und somit unnötig hoher Investitionsbedarf zum Beispiel bei einem Entsorgerwechsel.
Zusätzlich biete die Einführung der Wertstofftonne die Chance Identifizierungssysteme an den Wertstofftonnen und Wiegesysteme an den Fahrzeugen einzuführen. Die Technik ermögliche die Rückverfolgung der Abfallströme, liefere Quotennachweise mittels der eingesetzten Chiptechnologie und könne die Gebührengerechtigkeit verbessern. Auf Basis der erfassten Daten ließe sich zudem die Tourenplanung für die Entsorgungsfahrzeuge optimieren.
Ident-Systeme werden heute bereits bei rund 25 Prozent der Tonnen für Haushalts- und Bioabfälle eingesetzt. Dort reduziert sich laut Sulo die Restmüllfraktion um bis zu 40 Prozent. Diese Technologie sei bei der Wertstofferfassung in Säcken allerdings nicht einsetzbar. Angesichts des künftig größeren Volumens und höheren Gewichts je Leerungsvorgang und wegen arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben könne künftig auf die gelben Säcke verzichtet werden.
Die heute eingesetzten gelben Säcke böten bei der Wertstofferfassung keinen Kostenvorteil: „Der Wechsel vom gelben Sack zur 240 Liter-Tonne amortisiert sich nach weniger als drei Jahren”, sagt Bernhard. Damit sei der Investitionsbedarf für die kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen gering und könne durch das vereinheitlichte Erfassungssystem möglicherweise überkompensiert werden.