Die Interseroh Dienstleistungs GmbH, eine von neun Betreibern eines dualen Systems, hat nach eigenen Angaben gegen die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Einführung einer kombinierten Wertstofftonne eingereicht.
In der Begründ für den juristischen Schritt bezieht sich Geschäftsführer, Markus Müller-Drexel auf die Verpackungsverordnung. Demnach müsse „vor Einführung der Wertstofftonne eine rechtswirksame Abstimmung mit allen neun bundesweit zugelassenen Betreibern von dualen Systemen erfolgen. Dies hat die Stadt Bochum versäumt“.
Wie Interseroh betont, richte sich die Klage nicht gegen die Sammlung zusätzlicher Wertstoffe, sondern gegen das eigenmächtige Vorgehen der Stadt Bochum. Die kombinierte Wertstofftonne sei im Grundsatz der richtige Schritt. „Nur sollten alle Teilnehmer sich vorher auf die ‚Spielregeln’ einigen und nicht einige Wenige ihre Auslegung den anderen aufzwingen“, sagt der Interseroh-Geschäftsführer. „Wir möchten juristisch klären lassen, ob das Vorgehen der Stadt Bochum in Einklang mit nationalem und europäischem Recht steht.“
So wolle man auch sicherstellen, dass durch kostenintensive, kommunale Systeme nicht mittelfristig die Ausschreibungspflicht für die Sammlung von Wertstoffen umgangen werde.