Das EU-Parlament hat heute Änderungen an der vorgeschlagenen Neufassung der EU-Richtlinie über Elektronik- und Elektroschrott von 2003 angenommen. Der Rat werde nun im Vorfeld einer möglichen zweiten Lesung die Position des Parlaments überdenken. Berichterstatter Karl-Heinz Florenz (CDU, Deutschland) merkte dazu an: „Wir können es uns nicht länger leisten, unseren Müll zu verschwenden. Das Parlament hat klargemacht, dass Behörden, Hersteller und Verbraucher ihren Beitrag dazu leisten sollen, dass mehr elektrische und elektronische Altgeräte eingesammelt und wiederverwertet werden. Weiterhin haben wir strengere Vorschriften eingeführt, damit Elektromüll nicht mehr illegal in Entwicklungsländer exportiert werden und dort Schäden anrichten kann.“
Das Parlament hat den Vorschlägen der Kommission für strengere Kontrollen von Ausfuhren zugestimmt und bestimmt weiterhin, dass der Exporteur die Beweislast dafür tragen muss, dass die exportierten Waren wiederverwendbar sind.
Ziele bei der Sammlung von Elektroschrott
Das Parlament fordert, dass die Mitgliedstaaten bis 2016 mindestens 85 Prozent des von ihnen produzierten Elektroschrotts einsammeln. Weiterhin fordern die Abgeordneten, dass alle Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, dass ab 2012 mindestens 4 Kilogramm Elektro- und Elektronik-Altgeräte pro Kopf oder die gleiche Menge an Altgeräten nach Gewicht eingesammelt werden, wie in dem betreffenden Mitgliedstaat 2010 gesammelt wurde (wobei die größere Menge berücksichtigt wird).
Die Wiedergewinnung betreffend haben die Abgeordneten des EU-Parlaments das Ziel einer Wiederverwertungsquote von 50 bis 75 Prozent der Altgeräte je nach Gerätekategorie empfohlen. Weiterhin stimmten sie dafür, 5 Prozent der Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten.
Zwar sollen alle Arten von elektronischen Altgeräten von der Richtlinie abgedeckt, doch einige gesondert aufgelistete Gerätetypen ausgenommen werden. Dies sind nach Mitteilung des Parlaments unter anderem ortsfeste Großanlagen und stationäre industrielle Großwerkzeuge, militärische Ausrüstungen und Verkehrsmittel. Nach Auffassung des Parlaments sollen gegebenenfalls auch Photovoltaik-Module, wie sie in Solaranlagen benutzt werden, von der Richtlinie ausgenommen sein, da sie von Fachleuten entsorgt werden. Die Solarindustrie hat bezüglich des Recyclings von Photovoltaik-Modulen eine freiwillige Umweltvereinbarung geschlossen.
Verantwortung von Herstellern und Verbrauchern
Die Abgeordneten unterstreichen, dass eine Vereinheitlichung von Registrierung und Berichterstattung vonnöten ist, um Verwaltungsaufwand und Kosten für die Hersteller zu reduzieren. Weiterhin schlagen sie vor, die Anzahl der Gerätekategorien zu verringern, um das Verfahren weiterhin zu vereinfachen. Hersteller von Elektrogeräten finanzieren die Behandlung von Altgeräten. Sie könnten zusätzlich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem sie im Einklang mit der Richtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung Produkte herstellen, die einfacher zu reparieren und wiederzuverwerten sind, meinen die Abgeordneten.
Verbraucher hätten bereits jetzt haben sie die Möglichkeit, Altgeräte kostenfrei bei Sammelstellen abzugeben. Zusätzlich fordert das Parlament, dass Verbraucher sehr kleine Altgeräte an die Vertreiber zurückgeben können. Sehr kleine Vertreiber von Elektrogeräten sollen von der Rücknahmepflicht befreit werden, der Versandhandel dagegen soll gemäß der Richtlinie Altgeräte zurücknehmen müssen.