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Höhere Meldeschwelle für Intrastat ab Januar 2012

Die bisher geltende Meldeschwelle für die Intrahandelsstatistik wird ab 1. Januar 2012 von 400.000 Euro auf 500.000 Euro jährlich erhöht werden. Durch die Änderung sind ab Januar 2012 etwa 7.000 Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, von der Meldepflicht befreit. Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem neuen Newsletter zum Thema „Wirtschaft und Recht“ mit.
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Mit den Intrastat-Meldungen werde der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IJK) Heilbronn-Franken. Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik diene dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. rganisatorisch betreut wird die Intrahandelsstatistik vom Statistischen Bundesamt.

Im Versendungsfall ist laut IHK dabei in der Regel derjenige auskunftspflichtig, der eine innerge­meinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt. Entsprechend sei im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigt. Jeder Auskunftspflichtige könne sich bei der Abgabe der Intrastat-Meldung durch einen Dritten, der allerdings in der EU ansässig sein muss, vertreten lassen.

Von der Meldepflicht seien in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 400.000 Euro (ab 2012: 500.000 Euro) im Vorjahr nicht überschritten haben. Werde diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginne die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde.

Nach Auskunft des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sind derzeit rund 70 000 deutsche Unternehmen, die derzeit am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, verpflichtet, monatlich statistische Informationen über ihre Warenaus- und -eingänge zu übermitteln.Zuletzt wurden am 1. Januar 2009 die Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik angehoben: von 300 000 Euro auf 400 000 Euro. Die Änderung der Abschneidegrenze habe zu einer deutlichen Entlastung insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen von statistischen Meldepflichten geführt, so der BDI. Der BDI und seine Mitgliedsverbände hätten dieser Anpassung damals daher mehrheitlich zugestimmt.

Quelle: BDSV, BDI, Destaits, IHK, mku

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