Die BDSV hatte die Ausweitung der Umkehrregelung, die bislang hauptsächlich für die Bauwirtschaft galt, seit Jahren gefordert. Die BDSV und andere Entsorgerverbände, aber auch viele Industrie- und Handelskammern sowie andere Dachverbände der gewerblichen Wirtschaft, hätten die Altmetallhändler seit Dezember 2010 auf die steuerrechtlichen Änderungen aufmerksam gemacht und Hinweise zu den neu zu beachtenden Modalitäten der Rechnungsstellung gegeben.
Kritik richtet die BDSV an die Adresse des Bundesfinanzministeriums. BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Wir bemühen uns intensiv darum, die Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz rechtskonform auszulegen. Gleichwohl wäre es dringend wünschenswert gewesen, dass das Bundesfinanzministerium bereits mit dem Inkrafttreten von sich aus erläutert hätte, wie die Betriebe konkret vorzugehen haben. Die gegenwärtige Situation hat ein wenig den Charakter des Stocherns im Nebel.“
Cosson betont, dass die Reverse-Charge-Regelung geeignet ist, Altmetallhändler davor zu schützen, ungewollt in Steuermanipulationen auf der Lieferantenseite einbezogen zu werden. Gegen Steuerstraftaten, die mit hoher krimineller Energie im Zusammenwirken mit Lieferanten begangen werden, würde das neue Steuergesetz allerdings kaum helfen. Cosson: „Es ist schädlich, dass solche Einzelfälle immer wieder ein schlechtes Licht auf die gesamte Recyclingbranche werfen. Gerade Geschäfte, die der Nachhaltigkeit des Umgangs mit Rohstoffen und der Ressourceneffizienz dienen, sind auf ein transparentes, vertrauenswürdiges Umfeld angewiesen.“