Die Verpackungstonnagen stiegen 2009 im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls an: von rund 3,3 Tonnen um 50,8 Prozent auf insgesamt etwa 4,9 Mio. Tonnen.
Damit ist nach Einschätzung des DIHK das zentrale Anliegen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die Sicherung des privatwirtschaftlich organisierten, haushaltsnahen Entsorgungssystems, erreicht. „Die Zahlen belegen außerdem, dass gute Ergebnisse ohne großen Bürokratieaufwand machbar sind“, sagt Armin Rockholz, Umweltexperte des DIHK.
Vor diesem Hintergrund fordert der DIHK weitere Vereinfachungen: Aus der Vollständigkeitserklärung ganz herausgenommen werden sollten beispielsweise die gewerblichen Verkaufsverpackungen, die nur rund zwei Prozent der VE-Gesamttonnage ausmachen. Zudem sollten die Bagatellgrenzen, ab der eine Erklärung abgegeben werden muss, deutlich erhöht werden. Das gilt vor allem für Glas – hier sind 10 Prozent der größten Unternehmen für fast 90 Prozent der Glastonnage verantwortlich – und Leichtverpackungen – hier erbringen 10 Prozent der Betriebe rund drei Viertel der Verpackungen. „Es würde also Sinn machen, jeweils diese 10 Prozent zu erfassen. Darüber hinaus steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis“, so Rockholz.
3.395 Unternehmen haben 2009 durch eine Vollständigkeitserklärung (VE) Auskunft über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen gegeben. Das waren 40 Prozent mehr als noch 2008.