Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, um endlich Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit nationalem und europäischen Recht zu erlangen.“ Nur weil einige andere Systembetreiber das Vorgehen der Stadt Dortmund akzeptiert hätten, bedeute das nach Auffassung des dualen Sytembetreibers noch lange nicht, dass dieser Schritt auch rechtmäßig gewesen sei. „Daher wollen wir dies jetzt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen überprüfen lassen. Unser Ziel ist es, dass wir ganz im Sinne der Verpackungsverordnung zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt“, erklärt Müller-Drexel.
Nach Auffassung von Interseroh hat es die Stadt Dortmund versäumt, vor der Einführung der kombinierten Wertstofftonne die notwendige rechtswirksame Abstimmung mit allen neun bundesweit zugelassenen Betreibern von dualen Systemen herbeizuführen. Dies sehe die Verpackungsverordnung im Falle einer Umstellung der bislang gültigen Regelung jedoch vor, argumentiert das Unternehmen. Gemäß Paragraph 6, Absatz 4 der Verpackungsverordnung haben kommunale und private Entsorger die Pflicht, sich bezüglich des genutzten Erfassungssystems zu einigen.
In der Stadt Dortmund seien zum 1. Januar 2011 die bislang genutzten Gelben Tonnen zu kombinierten Wertstofftonnen erweitert worden, obwohl laut der geltenden Verpackungsverordnung alle neun bundesweit zugelassenen Betreiber dualer Systeme diesem Schritt hätten zustimmen müssen, rügt Interseroh. „Wir befürworten grundsätzlich die Erweiterung der bereits etablierten gelben Säcke und Tonnen zur Sammlung zusätzlicher, wieder verwertbarer Rohstoffe“, sagt Müller-Drexel. Dies sei nicht nur für die Bürger ein logischer und nachvollziehbarer Weg, noch mehr Reststoffe wieder recyceln lassen zu können.
Allerdings beklagt Interseroh laut Mitteilung in den bisherigen Gesprächen mit der Stadt Dortmund die mangelnde Angemessenheit der Abstimmungsvereinbarung. So seien wesentliche Fragen, die für einen Systembetreiber wie Interseroh von großer Bedeutung seien, offen gelassen worden. Dazu zählten beispielsweise, wie die in der kombinierten Wertstofftonne erfassten Mengen aufgeteilt werden sollen oder wie das Erfassungsmodell rechtlich ausgestaltet sein soll.