„Wir brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, sonst geht das aufgebaute Vertrauen in das EEG verloren. Ohne den Bestand des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2011 in seiner jetzigen Form wird die Biogasbranche, die in 2010 rund 4,7 Milliarden Euro Umsatz gemacht hat, einen gewaltigen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Eine vorzeitige Änderung der Vergütungsstruktur vor der eigentlichen Gesetzesnovelle gefährdet Unternehmen und tausende Jobs“, mahnt Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
Das EEG sei ein Erfolgsmodell, weil es den Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien, feste Einspeisevergütungen sowie einen langen Vergütungszeitraum beinhalte. Darum sei es weltweit in über 40 anderen Ländern kopiert worden. Mit seinen Äußerungen konterkariere Fuchs die Klimapolitik seiner eigenen Partei. Der Gesetzgeber dürfe den Zubau von Biogasanlagen nicht absägen, da Biogas als einziger erneuerbarer Energieträger speicherbar und damit in der Lage ist, Strom und Wärme bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Im weiteren Ausbau und in der künftigen Nutzung der Erneuerbaren Energien sei der Energieträger daher systemrelevant, so der Verbandsgeschäftsführer weiter.
Laut Fuchs soll Biogasstrom neben der Photovoltaik für die Strompreiserhöhungen im nächsten Jahr verantwortlich sein. Diese Behauptung ist jedoch falsch. Sicherlich steigt die sogenannte EEG-Umlage von 12,7 Milliarden Euro in 2010 auf voraussichtlich rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2011. 50 Prozent dieser Kosten basieren jedoch auf der Photovoltaikvergütung, die zum 1. Januar 2011 nochmals kräftig gekürzt wird. Biogasstrom trägt mit einem deutlich geringeren Anteil dazu bei.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP steht geschrieben, dass am 1. Januar 2012 ein novelliertes EEG in Kraft tritt. Der Novellierungszeitraum wurde damit bereits um ein Jahr verkürzt. Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen wird derzeit der Erfahrungsbericht durch verschiedenste wissenschaftliche Institutionen erstellt, der die Grundlage weiterer Anpassungen des EEG darstellen sollte, betont da Costa Gomez. Derzeit sind zahlreiche Biogasanlagen in Planung und Bau, die auf der Grundlage des geltenden EEG 2009 kalkuliert worden sind und eine lange Vorlaufphase hatten bzw. haben.
„Durch eine vorgezogene Veränderung des EEG 2009 würde diesen Projekten die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage entzogen. Dies zöge eine Kapitalvernichtung mit verheerenden Auswirkungen auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb, bei den Anlagenherstellern und den Komponentenlieferanten nach sich“, betont da Costa Gomez. Planungssicherheit und Bestandsschutz der in Bau und Planung befindlichen Projekte müsse in jedem Fall gewährleistet werden, denn nur so könne ein empfindlicher Vertrauensverlust der Investoren in Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien verhindert werden.