Wie aus einer Information des Stahlschrottentsorgerverbandes BDSV an seine Mitglieder hervorgeht, einigte sich die Tarifkommission des Arbeitgeberverbands der Schrott-Recyclingwirtschaft für seine 14 Mitglieder mit der Verhandlungskommission der IG Metall darauf, dass der neue Tarifvertrag am 31.01.2012 endet. Die Erklärungsfrist, bis zu der die übergeordneten Gremien der Vertragsparteien noch Einspruch erheben können, endet am 11.01.2011.
Zu den 14 tarifgebundenen Mitgliedern zählen ausschließen Unternehmen der Stahl-Recyclingwirtschaft, die der Stahlindustrie zuzurechnen sind, erklärt der Hauptgeschäftsführer der BDSV, Rainer Cosson. Nur diese sind im Sinne des Tarifvertragsgesetzes tarifgebunden und müssen die Erhöhungen an ihre Mitarbeiter weitergeben.
Dies schließt nicht aus, dass sich nicht tarifgebundene Stahlrecyclingbetriebe auf freiwilliger Basis an dem Tarifabschluss orientieren. Ein Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf die Erhöhungen besteht nicht.