Der VKU begrüßt, dass sich das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur mit den Fragestellungen rund um auslaufende Konzessionsverträge auseinandersetzen, insbesondere mit der Positionierung der Behörden zu verschiedenen Streitpunkten bei Netzübernahmen, wie beispielsweise die richtige Bemessung des Kaufpreises, Umfang des Übertragungsanspruches sowie Informationspflichten des Altkonzessionärs – das gebe den Unternehmen und Kommunen Rechtssicherheit und ermögliche pragmatische Lösungen im Einzelfall.
Der VKU hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Handlungsoptionen durch auslaufende Konzessionsverträge hingewiesen. Klar sei dabei, dass eine Konzessionsübernahme aus wirtschaftlichen Erwägungen vollzogen werden sollte und umfassend im Vorfeld geprüft werden muss, betont der Verband. In den letzten Jahren habe es viele gute Beispiele für erfolgreiche Konzessionsübernahmen durch Stadtwerke gegeben. Viele Konzessionen würden dabei in Kooperationen mit bereits bestehenden kommunalwirtschaftlichen Unternehmen eingebracht.
Nach aktuellen Zahlen des VKU haben Stadtwerke mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen und es wurden 39 Stadtwerke neu gegründet. Derzeit laufen demnach jährlich rund 1.000 Konzessionsverträge aus. Auslaufende Konzessionsverträge seien ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen, betont der VKU.