Wie der Beirat Mitte Dezember meldete, waren sich die Mitglieder auf ihrer Sitzung am 17. November darin einig, dass die pragmatische Darstellung der rechtskonformen Umsetzung der Verpackungsverordnung weiter entwickelt werden muss. Diese Weiterentwicklung soll auch die Prüfer der Vollständigkeitserklärungen intensiver einbeziehen.
Unter Leitung ihres Vorsitzenden Kreklau (BDI) diskutierten die Mitglieder intensiv über die Einstufung von verschiedenen Prüfgegenständen als „Verpackung“ oder „Nicht-Verpackung“ – zum Beispiel Pinsel für kosmetische Puder. Ein einheitliches Verständnis von der Definition „Verpackung“ im Sinne der Verpackungsverordnung ist wichtig, damit Erstinverkehrbringer bei der Einklassifizierung ihrer Verpackungen einheitlichen Standards folgen können.
Die Plattform verpackVkonkret soll bis Ende des Jahres zirka 400 Produkt- und Verpackungsbeispiele enthalten.