Auf Grundlage des Gesamtgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei vorangegangenen Jahren in Verkehr gebracht wurden, hieße das, dass die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten, innerhalb von vier Jahren ein Ziel in Höhe von 45 Prozent, und innerhalb von sechs Jahren ein Ziel in Höhe von 65 Prozent erreichen müssten.
Der Geltungsbereich der Richtlinie, Verbraucherinformationen über Entsorgungskosten für Altgeräte, Verwertungsziele und ein Herstellerregister stehen ebenfalls zur Debatte. Für einen „offenen“ Geltungsbereich schlägt der belgische Ratsvorsitz einen Kompromiss vor, der sich an der Revision der RoHS-Richtlinie orientieren soll.
Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten ist für einen „geschlossenen“ Geltungsbereich.
Darüber hinaus wird über eine Reduktion der Kategorien von E-Geräten von zehn auf fünf Kategorien diskutiert. Andere offene Fragen sind laut DNR Verbraucherinformationen über Entsorgungskosten für Altgeräte, Verwertungsziele und ein Herstellerregister.
Über die WEEE-Richtlinie stimmt der Umweltministerrat am 20. Dezember ab. Das Europäische Parlament wird frühestens im Februar eine erste Entscheidung treffen. Der Umweltausschuss des Parlaments (ENVI) hat bereits im Juni über seine Position abgestimmt.
Das ENVI möchte ab 2016 mindestens 85 Prozent Elektronikmüll sammeln, gemessen an der im laufenden Jahr tatsächlich angefallenen Elektroschrottmengen. Bis zum Jahr 2012 gibt der Beschluss des Umweltausschusses ein Zwischenziel vor: entweder vier Kilogramm Elektroschrott pro Kopf und Jahr im Einklang mit dem EU-Ziel oder die Gesamtmenge Müll, die im Jahr 2010 eingesammelt wurde, je nachdem was die höher Zahl ergibt.