Wie es in Presseberichten zum Urteil des Oberlandesgerichts Celle heißt, muss die Auftragsvergabe an die kreiseigene Material- und Kompostwirtschafts GmbH & Co. KG rückgängig gemacht werden. Das kommunale Unternehmen wird von der nunmehr erneut erforderlichen Vergabe des mit einer Laufzeit von sechs Jahren ausgestatteten Entsorgungsvertrages ausgeschlossen.
Wie der Entsorgerverband BDE dazu berichtet, haben die Richter unter anderem beanstandet, dass es im Vergabeverfahren eine unzulässige Absprache zwischen dem Landkreis und einem Subunternehmer gegeben habe, und dass der Landkreis zudem versucht habe, eine Entsorgungsfirma zur Aufrechterhaltung ihres Angebots „nur zum Schein“ zu veranlassen, um damit den späteren Klageweg eines weiteren an der Ausschreibung beteiligten Unternehmens zu blockieren.
BDE-Sprecher Karsten Hintzmann begrüßt die Entscheidung der Richter ausdrücklich. Sie hätten damit eine Lanze für fairen Wettbewerb gebrochen.