Verdi hatte sich eigenen Angaben zufolge zuvor mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) auf die Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt, die nun ab 1. Januar 2011 allgemeinverbindlich wird.
Alle Beschäftigten, die in der Abfallwirtschaft arbeiten, haben durch die Mindestlohnverordnung dann Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,24 Euro. „Ob Sortierkraft, Straßenreiniger, Müllwerker oder Kraftfahrer: Keiner muss zukünftig für einen niedrigeren Lohn arbeiten“, betonte Ott. „Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, die in einem Abfallwirtschaftsbetrieb tätig sind.“ Mindestens 20.000 Beschäftigte hätten bei Inkrafttreten der Verordnung Anspruch auf mehr Geld. Jeder fünfte Arbeitnehmer in der Entsorgungsbranche werde mit dem Mindestlohn von 8,24 Euro mehr erhalten als vorher. „Arbeitgeber, die geringere Löhne als den Mindestlohn zahlen, verstoßen gegen das Gesetz und müssen mit saftigen Geldbußen rechnen“, so Ott weiter.
Im nächsten Schritt müsse der Mindestlohn auf verschiedene Tätigkeiten differenziert werden. Dazu würden im Januar Verhandlungen zwischen Verdi und den Arbeitgeberverbänden stattfinden.