Interseroh erwirkt einstweilige Verfügung gegen Redual

Die Interseroh Dienstleistungs GmbH hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das duale System Redual GmbH erwirkt. Dieser werde es laut Gerichtsbeschluss verboten, weiter über Interseroh „die Unwahrheit zu verbreiten“, wie die Tochtergesellschaft des Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers Interseroh SE sagt. Interseroh reagiert damit auf eine Pressemitteilung der Redual über die Clearingmengenmeldung der dualen Systeme.

„Mit der Verbreitung falscher Gerüchte hat die Redual GmbH offenbar versucht, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das konnten wir so nicht stehenlassen und begrüßen, dass uns das Landgericht Hamburg hier Recht gegeben hat“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistungs GmbH. Interseroh bedauere demnach, dass einzelne Wettbewerber sich durch Verbreitung falscher Gerüchte offenbar einen Namen machen wollten. Müller-Drexel: „Es wäre schön, wenn nach diesem Urteil nun alle wieder zu einem fairen Wettbewerb am Markt zurückfinden würden. Wir jedenfalls beschäftigen uns lieber damit, wie wir unseren Kunden ein rechtssicheres, gutes und günstiges Angebot machen können, als uns mit juristischen Auseinandersetzungen aufzuhalten. Mit der öffentlichen Verbreitung von Unwahrheiten über uns hat Redual allerdings die Grenze des Tolerierbaren überschritten.“

Als Nummer Zwei im Markt der dualen Systeme in Deutschland versteht sich Interseroh eigenen Worten zufolge als Vorreiter für die Etablierung von einheitlichen und rechtssicheren Standards: Als einer der ersten Systembetreiber habe Interseroh deshalb den von den neun dualen Systemen beschlossenen, gemeinsamen Wirtschaftsprüfer BDO AG beauftragt, zukünftig die in die Clearingstelle zu meldenden Mengen sowie die internen Kontrollsysteme bei Interseroh zu prüfen
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In der Clearingstellensitzung vom 4. Oktober 2010 hätten sich die Vertreter aller neun bundesweit zugelassenen dualen Systeme darauf verständigt, BDO als gemeinsamen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, wie Interseroh erklärt. Dem seien neben Interseroh jedoch erst zwei weitere Systemanbieter gefolgt. „Es kann nicht sein, dass jeder Mitspieler derzeit mit seinem eigenen Schiedsrichter auf dem Spielfeld aufläuft und dazu noch jeder ein anderes Regelbuch unter dem Arm hat. Wir haben uns glücklicherweise im Oktober darauf verständigt, EINEN Schiedsrichter zu bestellen – das sollten jetzt auch alle so umsetzen“, betont Geschäftsführer Müller-Drexel.

Letztendlich sollten alle neun Systembetreiber, aber auch die zuständigen Kontrollbehörden, dafür Sorge tragen, dass die Erfolgsgeschichte „duales System“ weitergeschrieben werden könne. „Die Einführung der Gelben Tonne 1991 als privatwirtschaftlich organisiertes Recyclingmodell hat zu einem Entwicklungs- und Technologieschub geführt, der Deutschland zum Recyclingland Nummer Eins gemacht hat“, sagt Müller-Drexel abschließend.

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