„Die Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine sichere, ökologisch, hochwertige und ressourceneffiziente Abfallentsorgung in Deutschland“, heißt es im Wortlaut der Resolution, die mittlerweile auch publiziert wurde. Die niedersächsischen Kommunen fordern darin Planungssicherheit – diese sorge für Gebührenstabilität. Bei der Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht erwarten die Kommunen in Deutschland von Bundestag und Bundesrat, dass sie auf die gewachsenen kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Verpflichtung der Kommunen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge vor Ort und ihre Verantwortung gegenüber den Abfallgebührenzahlern Rücksicht nehmen.
Langfristige Investitionen der Kommunen in ihre Entsorgungsinfrastruktur dürften nicht dadurch entwertet werden, dass den Kommunen Abfallströme entzogen werden, für die sie bisher verantwortlich waren und für die die Entsorgungsanlagen bei ihrer Errichtung auch ausgelegt waren. Über die Hausmüllerfassung muss vor Ort entschieden werden Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor Ort wüssten am besten, wie unter den jeweils gegebenen Verhältnissen Hausmüll erfasst werden müsse, um die Ziele einer Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu erreichen, heißt es weiter.
„Kommunen brauchen keine bundeseinheitliche Regelung der Frage, welche Erfassungssysteme zu verwenden sind und welche Abfallfraktionen wie erfasst werden. Daher wenden sich die Kommunen insbesondere gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Einführung einer flächendeckenden getrennten Sammlung von Bioabfällen. Diese Fragen müssen wie bisher durch die Kommunalvertretungen vor Ort entschieden werden. Dort liegt auch die Gebührenverantwortung.“
„Wertstofferfassung nur in kommunaler Verantwortung“
Die Niederachsen lehnen auch eine „einheitliche Wertstofftonne“ ab. Und falls es diese doch gebe: „Wertstofferfassung nur in kommunaler Verantwortung“. Die Probleme der Verpackungsentsorgung – vor allem ausgelöst durch das weitgehend unregulierte Nebeneinander von neun Systemen zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen – können nur durch eine Stärkung der kommunalen Verantwortung vor Ort gelöst werden. Dafür sei, entgegen dem Gesetzentwurf, keine bundesweite Einführung einer verpflichtenden Wertstofftonne notwendig. Ob und in welcher Form eine Wertstofferfassung durchgeführt wird, könne nur vor Ort sinnvoll entschieden werden. Insbesondere die bewährten Wertstoffhöfe müssten erhalten bleiben.
Keineswegs akzeptabel sei, dass über die Einführung von Wertstofftonnen den Kommunen weiterer Hausmüll entzogen werde. Die Bürger würden um die Gebührenvorteile gebracht, wenn die lukrativen Bestandteile des Abfalls auf eigene Rechnung durch Private verwertet würden und die Kommunen lediglich die unverwertbaren Abfälle zu entsorgen hätten. „Abfälle aus privaten Haushalten sind der Kommune zu überlassen“, lautet eine Forderung in der kommunalen Resolution.
Die Kommunen wenden sich auch gegen die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung, nach der die Entscheidung darüber, ob eine gewerbliche Sammlung zulässig ist oder nicht, auf eine „neutrale Stelle“ übertragen werden soll. Eine solche Regelung sei systemfremd und verfassungsrechtlich bedenklich.