Darüber hinaus hätten viele Unternehmen in ganz Deutschland in den vergangenen Wochen bereits einen Anhörungsbogen per Post zugestellt bekommen. Der Vollzug werde in diesem Jahr zudem weiter an Schärfe gewinnen, wie die Betreiber der Plattform verpackVkonkret mitteilen.
Geprüft werden von den Vollzugsbehörden vor allem die Bußgeldtatbestände der Verpackungsverordnung, die den Inverkehrbringer betreffen. Stoßen die Vollzugsbehörden auf mögliche Unregelmäßigkeiten, so gingen sie mehrstufig vor. Zunächst würden die Angaben der Unternehmen zum Beispiel mit denen der letzten Vollständigkeitserklärung (VE) gegenüber gestellt. Zudem würden die VE-Daten der Verpflichteten mit den korrespondierenden Daten der dualen Systeme systematisch verglichen. Bei nicht erklärbaren Differenzen verschicken die Behörden nach Mitteilung der Arge verpackV konkret einen Anhörungsbogen und fordern den Prüfbericht des Sachverständigen an.
Nicht selten werden die Verantwortlichen in den Unternehmen von den Behörden einbestellt und müssen ihre Angaben belegen. Ergibt die Prüfung, dass die Unternehmen ihrer Beteiligungspflicht an dualen Systemen nicht oder in zu niedrigem Umfang nachgekommen sind, müssen die Verpackungen nachlizenziert werden. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wird darüber hinaus ein Bußgeld fällig.
Die Abfrage bei den Vollzugsbehörden ergab auch: Einzelne Behörden stehen noch in den Startlöchern und weitere Verfahren werden folgen. Das Bußgeld bemisst sich nach dem Schaden und beträgt pro Verstoß bis zu 50.000 Euro.