Zu begrüßen seien hingegen EU-weite Standards für Kompost, die die Markttransparenz erhöhen, die Vermarktung von Kompost im Binnenmarkt erleichtern und zusätzliche Anreize für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Bioabfällen setzen.
Vorrangiges Ziel der Abfallpolitik in der EU müsse, wie von der Kommission gefordert, die Einhaltung der bereits geltenden Regelungen in allen Mitgliedstaaten sein. Eine zusätzliche neue Regulierung könne – so auch die zutreffende Auffassung der Kommission – „die mangelhafte Umsetzung oder zu laxe Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften“ nicht ausgleichen, argumentiert das CEP.
Die Abfallrahmenrichtlinie gibt auch für die Abfallbewirtschaftung das Verursacherprinzip als verbindlichen „Leitsatz“ auf europäischer und internationaler Ebene vor. Dies ist ökonomisch sinnvoll, da nur so Fehlanreize zur Erzeugung übermäßig vieler und/oder schwer zu entsorgender Abfälle vermieden werden können.“Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Mitgliedstaaten für die Abfallbewirtschaftung eine finanzielle EU-Förderung erhalten sollen – insbesondere dann nicht, wenn sie bislang ihren Verpflichtungen aus dem EU-Abfallrecht nicht nachkommen“, heißt es in einer Analyse des CEP.
Außerdem bestehe ein Anreiz für die Mitgliedstaaten, im Rahmen der Klimaschutzpolitik die Bewirtschaftung von Bioabfällen zu verbessern. Denn das könne den Ausstoß von Treibhausgasen erheblich reduzieren. Diese Reduktionen können sich die Mitgliedstaaten auf ihre nationalen Emissionsziele anrechnen lassen.