Dies geht aus einer Stellungnahme des Verbandes zu wesentlichen Punkten des Referentenentwurfs zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anlässlich einer Anhörung im Bundesumweltministerium hervor, die Ende vergangener Woche in Bonn stattfand.
Mit Verweis auf die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) hält die DGAW den Passus für unverzichtbar, dass eine getrennte Erfassung nur dann einzuführen sei, wenn diese für die Erleichterung und Verbesserung der Verwertung notwendig ist.
Wie es in einer Pressemitteilung des Verbandes dazu heißt, bestehen vor allem Bedenken gegen nicht kontrollierte Stoffströme aus einer Wertstofftonne. Deshalb fordert die DGAW ein Übergangskonzept, mit dessen Hilfe getrennt gesammelte Fraktionen hauptsächlich der stofflichen Verwertung zugeführt werden und Sortierreste sowie stofflich nicht zu verwertende Fraktionen ebenfalls gemäß der Abfallhierarchie entsorgt werden.
Ferner hält die DGAW einen Massenansatz bei der Recyclingquote für nicht sinnvoll. So sei die angestrebte 65 Prozentquote bezogen auf Siedlungsabfall allein mit schweren Fraktionen wie Glas und Bioabfall zu erreichen.
In diesem Zusammenhang weist die DGAW darauf hin, dass die Industrie eher des Zuflusses leichter und mengenmäßig kleinerer Stoffströme wie Nichteisenmetalle oder seltene Erden aus der Abfallwirtschaft bedarf.
Deshalb schlägt der Verband vor, den Grundgedanken der AbfRRL aufzunehmen und eine Recyclingquote bezogen auf ein Stoffgemisch einzuführen. Die in der AbfRRL genannten Fraktionen Papier, Glas, Metalle und Kunststoffe sollten ergänzt werden durch Nichteisenmetalle, Textilien und Holz.
Darüber hinaus wird das Heizwertkriterium als Voraussetzung für die Gleichwertigkeit einer Verwertungsmaßnahme von der DGAW abgelehnt.