Die kommunalen Spitzenverbände warnen davor, „die sichere, hochwertige und günstige Hausmüllentsorgung als Teil der Daseinsvorsorge der Kommunen auszuhöhlen“. „Es kann nicht angehen, dass das Bundesumweltministerium den Kommunen jegliche Steuerungsmöglichkeiten nehmen will und sie zum Ausfallbürgen für private Unternehmen degradiert. Die dadurch entstehenden Strukturen können im schlimmsten Fall die von den Bürgern zu zahlenden Abfallgebühren in die Höhe treiben“, so die Präsidenten Petra Roth (Deutscher Städtetag), Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag) und Roland Schäfer (Deutscher Städte- und Gemeindebund).
Werde der Referentenentwurf beschlossen, drohe ein ruinöser Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen. „Im Klartext heißt das: Ist der Marktpreis hoch, können verschiedene Entsorger ihre Tonnen aufstellen. Da, wo es sich nicht für private Unternehmen lohnt, müssen die Kommunen in die Bresche springen. Die Zeche für diese Rosinenpickerei müssten die von den Kommunen beauftragten Entsorgungsunternehmen und die Bürger gleichermaßen zahlen“, so die drei Präsidenten.
Die Kommunen warnen vor dem Aufbau von teuren Doppelstrukturen. Es sei zu erwarten, dass Privatunternehmen besonders in günstig zu entsorgende Gebiete drängen, um Verwertungserlöse einzustreichen. Diese fehlten dann den Kommunen, um die Abfallgebühren stabil zu halten. Die Städte und Kreise und die von ihnen beauftragten Entsorger müssten ihre Infrastruktur aufrechterhalten, um die verlässliche Entsorgung zu gewährleisten.
Die kommunalen Spitzenverbände wenden sich außerdem gegen die Einführung einer flächendeckenden getrennten Sammlung von Bioabfällen. „Vielerorts unterscheidet sich der Inhalt einer Biotonne nicht von dem der Restmülltonne, so dass eine getrennte Sammlung keinen Sinn hat. Im Übrigen wissen die Kommunen selbst am besten, was, wann und wie getrennt gesammelt werden soll, so dass man dies nicht gesetzlich vorschreiben sollte.“
Aus diesem Grunde sprechen sich die Kommunen auch gegen Regelungen zur sogenannten einheitlichen Wertstofftonne aus. Die beabsichtigten Regelungen würden nicht sicherstellen, dass die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge weiterhin für eine einheitliche Wertstofferfassung verantwortlich bleiben. „Dies ist aber wichtig, weil den Abfallgebührenzahlern die Wertstofferlöse zugute kommen und nicht die Kassen privater Entsorger füllen sollen“, so Roth, Duppré und Schäfer.
Das künftige Gesetz dürfe schließlich auch keine Schlupflöcher eröffnen, dass sich Gewerbe und Industrie womöglich vollständig von der von den Kommunen verantworteten Entsorgung verabschieden. „Abfallverbrennungsanlagen sind zum Beispiel auch mit Blick auf diese Wirtschaftszweige dimensioniert worden und werden durch deren Abfallgebühren mitfinanziert. Würde nun die Möglichkeit für Unternehmen eröffnet, sich nur noch anderer Entsorgungswege zu bedienen, würden letztlich die Abfallgebühren steigen. Wir fordern daher den Bund auf, hier keine falschen Anreize und Umgehungsmöglichkeiten im Gesetz anzulegen. Leidtragender wären sonst die Gebührenzahler.“
Der kommunale Entsorgerverband VKS im VKU wertet den Referentenentwurf als solide Arbeitsgrundlage. Positiv sei insbesondere, dass der gesamte Hausmüll inklusive aller Wertstoffe der Überlassungspflicht an die Kommunen unterliegen soll. „Allerdings kann eine gewerbliche Sammlung zulässig sein, wenn die Kommune kein oder kein ausreichendes Erfassungssystem für Wertstoffe anbietet“, erklärte VKS-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Siechau. „Das würde dann allerdings bedeuten, dass die Erlöse für die Vermarktung der Sekundärrohstoffe den privaten Entsorgungsunternehmen zufallen. Wir wollen diese Rosinenpickerei unterbinden und plädieren dafür, dass die Kommunen weiterhin ihre gesamte Abfallentsorgung – auch die der darin enthaltenen Wertstoffe – selbst gestalten können, damit die Erlöse über die Gebührenkalkulation auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.“