Die Einführung einer Wertstofftonne, so die AGVU, berühre Fragen der Produktverantwortung, der Finanzierung, der Logistik oder der Anforderungen an das Verhalten der Bürger. Diese Fragen dürfe der Gesetzgeber nicht der Verwaltung zur Beantwortung überlassen, sondern müsse sie selbst entscheiden.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft muss eine „einheitliche Wertstofftonne“ bedeuten, dass alle stoffgleichen Wertstoffe in einer Tonne gesammelt werden. Im Sinne der Effizienz und Verbraucherfreundlichkeit dürften für denselben Wertstoff nicht nebeneinander laufende Sammelsysteme entstehen. Ferner unterlägen Sammlung und Verwertung von Wertstoffen nicht der kommunalen Daseinsvorsorge und damit auch nicht der Andienungspflicht. Die Leistungen Sammeln, Sortieren und Verwerten müssten auch für die Wertstofftonne ausschließlich im freien Wettbewerb vergeben werden.
Wie die AGVU hervorhebt, würden Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen bereits jetzt ihrer Produktverantwortung gerecht und dürften finanziell nicht zusätzlich belastet werden. Außerdem dürfe bei Einführung einer Wertstofftonne die stoffliche Reinheit der gesammelten Wertstoffe qualitativ nicht verschlechtert werden.