Studie: Kommunen handeln bei der Entsorgung vor allem wirtschaftlich

Punkt für die Kommunen: Vor dem Hintergrunds des Streits um die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten hat der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung vorgestellt. Diese soll herausgefunden haben, dass die Kommunen vor allem im Sinne der Bürger handeln, vielerorts die Entsorgung ausschreiben und so auch Privatwirtschaft stützen.

„Kommunen in Deutschland wägen sorgfältig und differenziert ab, ob sie ihre Entsorgungsleistungen in Eigenregie durchführen oder Aufträge im Wettbewerb an Dritte
erteilen“, interpretiert Rüdiger Siechau, Vorstandvorsitzender des VKS im VKU die Studie. In den vergangenen Jahren sei es zu einer deutlichen Zunahme von Insourcing-
Entscheidungen gekommen, die aber in erster Linie aufgrund gesamtwirtschaftlicher Betrachtungen getroffen worden seien. „Von einem Trend zur Rekommunalisierung kann dabei jedoch kaum gesprochen werden“, sagt Siechau.

In Kooperation mit dem VKS im VKU und mit Unterstützung der drei kommunalen Spitzenverbände hat die Heinrich-Böll-Stiftung in der Studie versucht erstmals bundesweit zu ermitteln, welche Entscheidungen die Kommunen in Deutschland in den Jahren 2004 bis 2008 beim Auslaufen von Entsorgungsverträgen getroffen haben. Dabei seien in einer empirischen Untersuchung 863 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger befragt worden.

Laut Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung habe sich gezeigt: „Den Königsweg gibt es nicht, zu unterschiedlich sind die Arten der Aufgabenerfüllung entlang der Entsorgungskette und zu unterschiedlich sind auch die Gebietskörperschaften. Da gibt es große und kleine sowie ländlich und städtisch geprägte Kommunen, mit unterschiedlichem Bedarf und unterschiedlich vorhandenen Infrastrukturen“.

Im Entscheidungsprozess spielen laut Studie Wirtschaftlichkeitsüberlegungen genauso eine Rolle wie Qualitätsgesichtspunkte. Auch wurde deutlich, dass die private Entsorgungswirtschaft und Kommunen häufig sehr gut zusammenarbeiten. Insgesamt würden die Kommunen rund 60 Prozent ihrer Entsorgungsleistungen an Private vergeben. Auch ein Großteil der thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen sowie der Kompostwerke, die im Auftrag von Kommunen errichtet wurden, würden von privaten Dritten oder aber im Rahmen einer gemeinsamen Gesellschaft von Kommunen und privaten Entsorgern betrieben werden. „Die Kommunen stützen damit vor allem in kleineren Gebietskörperschaften die Wirtschaftskraft vor Ort. So wird auch dem Trend zur Oligopolisierung in der Abfallwirtschaft entgegen gewirkt“, sagt Siechau.

Durchschnittlich werden laut Studie etwa 45 Prozent aller erfassten Einwohner durch kommunale Entsorger und 31 Prozent durch rein privatwirtschaftliche Unternehmen bedient. Dies hänge damit zusammen, dass viele Großstädte ihre Leistungen mit eigenen Abfallwirtschaftsbetrieben erbringen. Bei 24 Prozent der Einwohner sein entweder gemischtwirtschaftliche Unternehmen oder aber je nach Entsorgungsleistung kommunale oder private Unternehmen tätig.

Die Vertreter von VKS im VKU und Heinrich-Böll-Stiftung erhoffen sich von den Ergebnissen der Studie, die „Grundlage für eine versachlichte politische Diskussion zu schaffen“. Für Siechau sind die Ergebnisse auch „für die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie relevant, denn es konnte gezeigt werden, dass die bewährte kommunale Zuständigkeit im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger differenziert wahrgenommen wird und vielerorts die Ausschreibungen der Kommunen einen fairen Wettbewerb um Entsorgungsdienstleitungen erst ermöglicht“.

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