„Mit Sorge“ blickt BDSD auf die Zunahme verschiedener Lizenzierungsmodelle für Mengen zur Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe – sogenannte POS-Mengen (Piont-of-Sale). Wie der Verband betont, halte er zwar grundsätzlich die vorgesehene Möglichkeit der Rücknahme am Abgabeort „für vernünftig“. Das Ausweisen von POS-Mengen müsse aber in einer realistischen Größenordnung stattfinden und dürfe sich einer Kontrolle nicht entziehen.
Der BDSD kritisiert dabei insbesondere solche Modelle, in deren Folge die Lizenzierungsmenge doppelt beschnitten wird: Es gebe Varianten, die beispielsweise Joghurt-Trays als Transportverpackung ansehen und nicht in die Lizenzierungsmenge einrechnen. Auf der anderen Seite werden die im Laden verbleibenden Trays aber als POS-Mengen ausgewiesen, die von der Lizenzierungsmenge abgezogen und deren Entgelte für die Systembeteiligung zurückverlangt werden können. „Diesen Praktiken muss durch eindeutige und nachprüfbare Regelungen Einhalt geboten werden“ sagt Raffael A. Fruscio, Präsident des BDSD. „Es kann nicht sein, dass über das Thema POS dem Markt auf undurchsichtige Weise immer mehr Mengen entzogen werden und die Finanzierung der haushaltsnahen Erfassung dadurch gefährdet wird.“
Der BDSD fordert daher verbindliche Standards für alle dualen Systeme für die Ausweisung von POS-Mengen, die für das Geschäftsjahr 2011 bereits anwendbar sein müssen. Eine Möglichkeit sei eine sachgerechte Ergänzung des bestehenden Clearingstellenvertrages. „Die Mitglieder des BDSD werden deshalb in nächster Zeit einen entsprechenden Vorschlag in die Gemeinsame Stelle einbringen“, sagt BDSD-Geschäftsführer Clemens Stroetmann.