„Unsere erheblichen Bedenken gegen den Mindestlohn haben sich nochmals bestätigt. Das neue Verhandlungsergebnis erhärtet unseren damals formulierten Verdacht, dass eine Allianz aus „Öffentlichen Unternehmen“ und Konzernen mit dem Mindestlohn mittelständische Unternehmen vom Markt drängen wollen. Wir können nicht hinnehmen, dass über die Köpfe der mittelständischen Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsunternehmen hinweg, ohne die Möglichkeit der Einflussnahme, über das Instrument des Mindestlohns Verdrängungswettbewerb durch die Hintertür betrieben wird“, so bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock weiter.
Der bvse weist darauf hin, dass auch die Monopolkommission die Bedenken des Verbandes teilt. Im jüngst veröffentlichten 18. Hauptgutachten stelle die Monopolkommission fest: „Wenn kommunale Interessenvertreter Lohnuntergrenzen für Wettbewerbsunternehmen fordern, welche sie bereits selbst überschreiten, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier weniger der Wunsch nach einer besseren Entlohnung für die Arbeitnehmer der Wettbewerber ausschlaggebend sein dürfte, sondern vielmehr über den Umweg einheitlicher Löhne die Kosten privater Wettbewerber erhöht werden sollen, um diese im Wettbewerb zu schwächen.“
bvse bezweifelt ausreichende Legitimation der verhandelnden Tarifparteien
bvse-Präsident Burkhard Landers: „Die kommunalen Arbeitgeber haben überhaupt keinen Grund über einen Mindestlohn zu verhandeln, der sie nicht betrifft. Der Organisationsgrad der kommunalen Betriebe liegt deutlich über 90 Prozent; darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch die nicht im VKA organisierten Betriebe die kommunalen Tarife anwenden. Genau aus diesem Grunde kommt die Monopolkommission zu der zitierten Einschätzung.“
Der bvse hat aber auch Zweifel, ob die verhandelnden Tarifparteien überhaupt über die ausreichende Legitimation verfügen, den Mindestlohn gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu beantragen. Schließlich sei im BDE nur ein Teil der Entsorgungswirtschaft organisiert und davon hätten sich nur wenige Firmen dem BDE-Arbeitgeberverband angeschlossen.
„Nach unserer Wahrnehmung dürfte lediglich eine Anzahl von unter 100 Mitgliedsbetrieben auch dem Unternehmerverband angehören“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock. Somit könnte die gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz erforderliche 50-Prozent-Tarifbindung gar nicht vorliegen, wie der bvse vermutet. „Insofern regen wir an, dass von BDE und VKA die 50-Prozent-Tarifbindung nachgewiesen wird, um festzustellen, ob diesen überhaupt ein Verhandlungsmandat zusteht“, sagt bvse-Präsident Landers.
Darüber hinaus sei der bvse nach wie vor der Auffassung, dass private und kommunale Abfallwirtschaft aufgrund der eklatanten Strukturunterschiede nicht als eine „Branche“ gesehen werden können und auch in diesem Zusammenhang als voneinander getrennte Tarifwelten verstanden werden müssen. Das sei im Übrigen bei allen Tarifvereinbarungen der Vergangenheit – und dies völlig unstrittig – auch der Fall gewesen, ist der bvse überzeugt. „Das Instrument des Mindestlohnes mutiert vor diesem Hintergrund zu einem reinen industriepolitischen Angriffswerkzeug, was selbst die Befürworter eines Mindestlohnes nicht wünschen können“, erklärt Landers.