Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatten sich in Verhandlungen darauf geeinigt, am Mindestlohn festzuhalten. Diesem Ergebnis müssen die zuständigen Gremien aller drei Verhandlungspartner bis zum 16. September 2010 noch zustimmen. Dazu Siechau: „Wir appellieren an alle Beteiligten, dies zu tun.“
Der Mindestlohn war zum 1. Januar dieses Jahres eingeführt worden. Davor seien zunehmend gewerbliche Auftragnehmer am Markt tätig gewesen, die ihre Mitarbeiter weit unter den geltenden Tariflöhnen und teilweise zu fragwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt hatten, wie der VKS im VKU sagt. „Diejenigen, die die Entsorgung unserer Abfälle übernehmen, sind zum Teil besonders starken Belastungen ausgesetzt. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass dies angemessen entlohnt wird und die Menschen von ihrer Arbeit leben können“, so Siechau.
Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe zahlen laut VKS im VKU nicht nur Tariflöhne, die dem Mindestlohn entsprechen, sie hätten auch spezielle Systeme entwickelt, um den Mitarbeitern, die aufgrund von Alter oder körperlichen Beschwerden nicht mehr in ihrem eigentlichen Aufgabengebiet arbeiten können, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu bieten.