Wie der Verband nach einer ersten Einschätzung des vom Bundesumweltminsiterium vor kurzem vorgelegten Referentenentwurfs zur Novellierung der KrWG mitteilt, könnte die beabsichtigte Sicherstellung des Schutzes des Menschen und der Umwelt auch bei der Erzeugung von Abfällen weitreichende Folgen für die Branche haben.
Der DA verweist in diesem Zusammenhang auf die Ersatzbaustoffverordnung und auf die Ergänzung der Bundesbodenschutzverordnung hin, die derzeit überarbeitet wird. Sie sollen die Bauschutt-Recyclingbranche verstärkt dem Grundwasserschutz verpflichten. Der Deutsche Abbruchverband befürchtet aber, dass die geplanten Maßnahmen vor allem aber das Recycling von Bauschutt und Abbruchabfällen erschwert.
Nicht zuletzt deshalb sieht es der DA kritisch, dass in dem vorliegenden Referentenentwurf des KrWG die vorgeschriebenen Recyclingquoten (die auch für Bau- und Abbruchabfälle gelten) nicht mehr erfüllt werden müssen, sondern nur noch erfüllt werden sollen.
Nach Verständnis des DA entspricht dies nicht dem ursprünglichen Gedanken des Gesetzes, das Recycling zu fördern und die Recyclingquoten zu erhöhen. Aus Sicht des Verbandes ist das das falsche politische Signal.