Der Gesetzgeber hat die Ausschreibung öffentlicher Aufträge gestrafft, um die Vergabe in der Praxis zu vereinfachen. Es ist jedoch zu befürchten, dass vor allem kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen bei ihrer Bewerbung um interessante Entsorgungsaufträge auch künftig immer wieder vor schwer zu bewältigenden Hürden stehen.
Kenner der Szene vermuten, dass die Bieter weniger an der Wettbewerbsfähigkeit ihres Angebotes, als an formalen Anforderungen scheitern. Auf welche Änderungen des Vergaberechts sollten Bieter besonders achten?
Lesen Sie in der am Montag, 09. August, erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, eine erste Wertung des neuen Vergaberechts durch den Vergaberechtsspezialisten Andreas Haupt von der Rechtsanwaltssozietät LLR Legerlotz Laschet.