Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und dem Entsorgerverband bsve hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Handlungsanleitung für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung erstellt.
Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Kunststoffverwertung – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen“ kann ab sofort im Internet unter www.baua.de heruntergeladen oder als gedruckte Version beim Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231/90 71 20 71 oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, angefordert werden.