Die pro-K Arbeitsgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt hat nach eigenen Angaben das Leitpapier zum Thema „Recycling-Kunststoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen“ herausgegeben. Die Veröffentlichung fasse die Kernaussagen der EG-Verordnung Nr. 282/2008 für recycelte Lebensmittel-Mehrwegbehälter zusammen.
Laut Verbandsmitteilung trat bereits im Frühjahr 2008 die Verordnung in Kraft und ist seitdem verpflichtend von den Herstellern und Verarbeitern von Recyling-Kunststoffen einzuhalten. Ursprünglich mit Blickrichtung auf das Recycling von PET-Getränkeflaschen formuliert, gelte sie auch einen Rahmen für die Verwendung von Rezyklaten in Lebensmittel-Mehrwegbehältern.
Der Verband betont, dass aus seiner Sich der Produzent gemäß Verordnung dazu verpflichtet ist, dem Abnehmer in der Konformitätserklärung die Anmeldung bzw. Zulassung des Recycling-Verfahrens zu belegen. Wie Ralf Olsen, Geschäftsführer von pro-K, erläutert, sehen die Mitglieder der pro-K Arbeitsgruppe in der EG-Verordnung einen überaus positiven und hilfreichen Schritt für den Recycling-Gedanken sowie eine Chance für die Erschließung neuer Anwendungsmöglichkeiten für Kunststoff-Rezyklate sehen.
Link für den Leitfaden von pro-K
http://www.pro-kunststoff.de/