Eine Fortentwicklung der Abfallwirtschaft hin zu einer Rohstoffwirtschaft könne jedoch nur gelingen, wenn die im Abfall enthaltenen Wertstoffe in den Aufgabenbereich der privaten Unternehmen fallen, so Heinz. Der VBS ist der Ansicht, dass im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz hervorgehoben werden sollte, dass die Umsetzung der Wertstofftonne auf privatwirtschaftlicher Basis erfolgt und gleichzeitig klargestellt werden, dass die in einer Wertstofftonne getrennt gesammelten Stoffe keiner Überlassungspflicht unterliegen. In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz neue Spielräume für gewerbliche Sammlungen ermöglichen würde.
Der VBS-Präsident hob positiv hervor, dass nach dem vorliegenden Entwurf die stoffliche Verwertung von Abfällen den Vorrang gegenüber der Verbrennung haben soll, so wie dies auch die europäische Abfallrahmenrichtlinie vorsieht. Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Heizwertgrenze von 11.000 Kilojoule pro Kilogramm bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs nicht nach unten korrigiert respektive aufgeweicht werde.
Eindeutig Position bezog VBS-Präsident Otto Heinz auch zum Thema Bioabfälle: „Der VBS begrüßt ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf zum neuen
Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Bioabfällen vorsieht.“ Für eine Festsetzung einer Frist zum 1. Januar 2015 bestehe aus Sicht des VBS kein Anlass. „Unser Land kann auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei der getrennten Sammlung und Behandlung von Bioabfällen zurückgreifen. Es bestehen bereits funktionierende Systeme, die nur weiter ausgebaut werden müssen. Dies bedarf daher nur einer geringen Vorlaufzeit.“