Seit Wochen konkurrieren der private Entsorgungskonzern Alba und das kommunale Unternehmen BSR mit eigenen Konzepten zur Sammlung der Berliner Wertstoffe. Während die Berliner Stadtreinigung (BSR) mit ihrer „Orange Box“ um die Wertstoffe buhlt, kam der private Entsorgungskonzern Alba mit einer eigenen Wertstofftonne auf den Markt. Der Berliner Senat reagierte vorvergangene Woche und stellte Alba eine Untersagungsverfügung zu – nicht nur für die Wertstofftonne, sondern auch für die Gelbe Tonne plus.
Der BDE wirft dem Senat vor, „rechtliche Gründe zu konstruieren, um das ganze Vorhaben zu untersagen“. „Bei dem Projekt der Gelben Tonne Plus handelt es sich um ein bundesweit beachtetes Modellvorhaben zur Erweiterung des Recyclings in Deutschland“, erklärte BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen. „Der Berliner Senat hat dieses Projekt und seine Weiterentwicklung in seinem eigenen Entwurf zum Abfallwirtschaftskonzept ausdrücklich empfohlen. Jetzt rechtliche Gründe zu konstruieren, um das ganze Vorhaben zu untersagen, ist völlig unglaubwürdig und widersprüchlich aufgrund der jahrelangen gemeinsamen Entwicklung dieses Projektes.“
Wie der bvse betont, unterlägen die Wertstoffe aus privaten Haushaltungen nicht der Daseinsvorsorge und damit nicht dem exklusiven Zugriff kommunaler Unternehmen. Aus den Verwertungsabfällen würden Sekundärrohstoffe generiert, die für die Rohstoffversorgung von Gewerbe und Industrie dringend benötigt würden. „Das war und ist ganz klar eine Aufgabe der privaten Entsorgungswirtschaft, die diese auch seit Jahrzehnten mit modernen Technologien und auf belastbaren internationalen Rohstoffmärkten wahrgenommen hat. Ein kommunales Betätigungsfeld war das nie und wird es auch nicht werden“, stellt Landers klar.
Nach Auffassung des bvse gehören die Wertstoffe aus den privaten Haushalten aber auch nicht unter das Monopol Dualer Systeme. Diese würden bereits die Sekundärrohstoffe aus Verpackungen unter sich aufteilen und damit dem Markt entziehen. „Hier wird ein Streit zwischen kommunalen und privaten Konzernen auf dem Rücken der mittelständischen Unternehmen und letztlich auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen, ohne den Kern, nämlich die Monopolbildung, wirklich entschieden anzugehen“, kritisiert Landers.
Die stoffgleichen Nichtverpackungen, um die es bei dieser Diskussion in erster Linie geht, gehörten auf den freien Markt. Entweder seien sie über eine gewerbliche Sammlung zu erfassen und der Verwertung zuzuführen oder sie gehörten nach geltendem Vergaberecht ausgeschrieben, so dass alle Unternehmen, kommunale wie private, die faire Chance hätten, sich im Wettbewerb zu beweisen und der Bürger die Gewissheit habe, dass marktgerechte Preise gezahlt werden, ohne Monopolistenzuschlag.
Der bvse fordert „eine solide und zukunftsgerichtete gesetzliche Regelung“. Die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die momentan ansteht, biete die Chance, eine vernünftige Basis zu schaffen. Die Kommunen hätten die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Gewährleistungskompetenz die Interessen der Bürger einzubringen, und so gewerbliche Sammlungen zu ermöglichen oder faire Ausschreibungen um die Wertstoffe zu organisieren.