„Es ist positiv, dass sich die Arbeitgeberverbände gemeinsam mit ver.di dafür ausgesprochen haben, den Mindestlohn für die Abfallbranche auch in Zukunft zu sichern“, betont Verdi-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. „Aber es ist dringend notwendig, den Mindestlohn der bestehenden Wettbewerbssituation anzupassen und ihn zu erweitern.“ Das könne jedoch nur gelingen, wenn die Vereinbarungen über den Mindestlohn ausgeweitet und für unterschiedliche Tätigkeiten auch verschiedene Löhne vereinbart würden, um Unternehmen, die an den Mindestlohn gebunden sind, die Möglichkeit fair kalkulierbarer Ausschreibungen zu geben.
Das Bundesarbeitsministerium hatte den Mindestlohn in der Abfallbranche im Januar 2010 für allgemeinverbindlich erklärt, damit gilt derzeit für alle Beschäftigten in der Branche ein Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro. Für rund 20.000 Beschäftigte konnte damit ein höherer Stundenlohn erreicht werden, der ihnen für ihre schwere körperliche Arbeit ein Auskommen sichert.
Ott wies darauf hin, dass die Verordnung zum Mindestlohn nur bis 31.
Oktober 2010 Gültigkeit habe. Es sei entscheidend, dass die Tarifparteien zügig an einer Weiterentwicklung arbeiten, um dem Dumpingwettbewerb auch in Zukunft entgegentreten zu können.
Verdi fordert die Arbeitgeber auf, deutlich zu machen, dass auch sie daran interessiert seien, den weiterhin bestehenden Ausschreibungswettbewerb deutlich zu beschränken und damit eine faire Ausgangslage für Ausschreibungen für alle Unternehmen zu gewährleisten.