Erfreulich sei, so der bvse, dass das längst überholte Sammelziel von derzeit 4 Kilogramm pro Einwohner und Jahr auf 85 Prozent der eingesammelten Elektro(nik)-Altgeräte erhöht werden soll. Allerdings sei nicht verständlich, dass die neue Sammelquote erst im Jahr 2016 zu erfüllen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt, und damit für die nächsten sechs Jahre, werden damit keine ambitionierten Sammelquoten definiert. „Der Umweltausschuss verpasst hier die Chance den effektiven Ausbau der vorhandenen Sammelstrukturen bereits heute zu fördern. Wir hätten es daher begrüßt, wenn sich der Umweltausschuss auf einen früheren Zeitpunkt, zum Beispiel auf 2013 hätte durchringen können“, so bvse-Vizepräsident Didszun.
Der bvse machte zudem deutlich, dass es auch nicht ausreichend sei, nur die Sammelquote zu erhöhen, wenn die Einhaltung der Quote nicht entsprechend kontrolliert werde. „Erforderlich ist deshalb ein einheitliches europäisches Monitoringsystem. Ansonsten ist nicht nur sehr fraglich, ob die Quote überhaupt erfüllt wird, sondern es führt auch zu extremen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union“, warnte der bvse-Vizepräsident eindringlich.
Dabei steht nach Ansicht des bvse außer Frage, dass das Monitoring auf die Sammelkette erweitert werden muss. Deutschland verfügt zwar über eine sehr leistungsfähige Infrastruktur von Recyclingunternehmen, die sich täglich den Herausforderungen der Wertstoffgewinnung stellen. Investitionen in moderne Rückgewinnungstechniken und in die Schaffung von Arbeitsplätzen sind aber nur dann möglich, wenn die Betriebe auch mit stabilen Erfassungsmengen kalkulieren können.
Daher sei es nicht ausreichend, wenn die Quotenberechnung erst bei den Erstbehandlungsanlagen beginne, kritisiert Didszun. Ein Großteil der Altgeräte komme nämlich überhaupt nicht bei den fachgerecht arbeitenden Demontagebetrieben an und werde damit auch nicht für die Sammelquote erfasst. Die Vorschläge des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments könnten daher nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn nicht nur die Behandlung sondern auch die Erfassung der Altgeräte für alle transparent gemacht wird, gibt der bvse zu bedenken.
Keine effektive Kontrolle der Abfallerzeuger
Nach den Worten von bvse-Referent Andreas Habel gebe es derzeit keine effektive Kontrolle der Abfallerzeuger, der Sammelstellen oder der Einzel- und Schrotthändler. Der Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten durch diese Parteien sei jedoch gängige Praxis, deshalb müssten sie auch in das Kontrollsystem mit einbezogen werden, denn ansonsten gingen zu viele wertvolle Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf verloren.
Einen „wichtigen Beitrag“ stellt nach Überzeugung des bvse die Neuregelung des Exportes in der Novelle dar. Ob Export erlaubt sei oder nicht werde sich zukünftig nach konkreten Kriterien richten, die an der Funktionstüchtigkeit der Geräte ausgerichtet sind. Das ist ganz im Sinne des bvse, der sich dafür ausgesprochen hat, dass alle Exporteure nachweisen müssen, dass es sich bei den betreffenden Exportgütern tatsächlich um gebrauchsfähige Geräte handelt.
Das System der geteilten Produktverantwortung mit kommunalen Sammelstellen, denen die Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos zurückgeben können, hat sich in Deutschland bewährt. Dieses Sammelnetz hat in Deutschland zur Übererfüllung des bislang geforderten WEEE-Sammelziels beigetragen. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass der EU-Umweltausschuss die Voraussetzungen dafür gesichert hat, dass dieses Modell auch weiterhin Bestand haben kann.
bvse-Vizepräsident Didszun ist davon überzeugt, dass das System der geteilten Produktverantwortung auch die Sammelergebnisse in anderen europäischen Ländern verbessern würde. Für Deutschland stellte er aber auch fest: „Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen, sondern die vorhandene Sammel- und Logistikkette weiter optimieren und fortentwickeln.