Offiziell müssen diese Fahrzeuge bis spätestens 30. Juni verschrottet werden. Das sei aber kaum zu erwarten, heißt es in dem Bericht des Nachrichtenmagazins. Dies soll vor allem an der unscharfen juristischen Formulierung der Abwrackprämie liegen. So soll die Stader Staatsanwaltschaft nach umfangreichen Prüfungen zu der Einschätzung gekommen sein, dass keine strafbare Handlung vorliegt, wenn der Verwerter trotz Verschrottungsgarantie, den Wagen ins Ausland verkauft. Der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, Wilfried Albishausen, fordert deshalb, den Verkauf der 250.000 Kraftfahrzeuge zu erlauben, die nach Auslaufen der Abwrackprämie noch auf Halde sind.
Abwrackprämie: Ermittelung gegen Prämientrickser eingestellt
Die Abwrackprämie ist Vergangenheit, zumindest im Neuwagengeschäft. Doch immer noch warten rund 250.000 Kraftfahrzeuge auf die endgültige Verschrottung, weil Staatsanwaltschaft und Polizei gegen Prämientrickser ermitteln, schreibt der „Spiegel“.