Kernpunkt der neuen Verordnung sind die Getrennthaltungs- und Verpackungsvorschriften für unterschiedliche Kategorien fester Abfallstoffe. Ausdrücklich werden „waste metals“ genannt, die zu der Gruppe der „Kernabfälle“ („core solid waste“) gerechnet werden, erläutert die BDSV in ihrem jüngstem Newsletter.
Wie es weiter darin heißt, korrespondieren die Zollbestimmungen mit einer Abfallschlüsselliste („Key Waste Category List“), die wiederum für Untergruppen in den einzelnen Abfallkategorien unterschiedliche Zollnummern vorsieht.
Wie laut BDSV auf verschiedenen Veranstaltungen während der BIR World Recycling Convention deutlich wurde, herrscht über die Anwendung der neuen chinesischen Zollbestimmungen nach wie vor erhebliche Verwirrung. Insbesondere die Bestimmungen über die Verpackungserfordernisse in der Abgrenzung zu Abfällen, die nach wie vor in loser Schüttung in Containern nach China verschifft werden dürfen, sollen unklar sein.
Laut BDSV haben zahlreiche Diskussionsredner gemutmaßt, dass es den Chinesen weniger um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit geht, als vielmehr um die Errichtung von Handelsbarrieren. Die Vertreter des BIR versprachen deshalb in Istanbul, sich aktiv um die Klärung der strittigen Fragen mit den chinesischen Behördenvertretern zu bemühen.
Der amerikanische Metallschrottverband ISRI hat laut BDSV darum gebeten, klarzustellen, ob die neuen chinesischen Zollbestimmungen erst für Schiffsladungen gelten, die seit dem 01.06.2010 verschifft werden, und nicht eben auch schon für Ladungen, die vorher verschifft, aber erst nach dem 01.06.2010 in China ankommen sind.