Recyclingpapier darf nur als solches bezeichnet werden, wenn es aus benutztem, dem Kreislauf schon einmal zugeführtem Altpapier hergestellt wird. Portucel verwendete laut Steinbeis Papier hingegen bei der Herstellung des „Explorer“-Papiers zu 50 Prozent Schnittreste, die bei der Produktion von Frischfaserpapier anfallen, also noch nicht im Umlauf waren.
Wenn ein solches Produkt als Recyclingpapier bezeichnet wird, werde der Verbraucher in die Irre geführt, heißt es in der Urteilsbegründung des nun vom Kammergericht bestätigten Urteils des Berliner Landgerichts.
Das einzige Umweltzeichen, das zuverlässig die Verwendung von 100 Prozent Altpapier vorschreibt und den Einsatz schädlicher Chemikalien verbietet, ist der „Blaue Engel“. Er definiert strengste Kriterien zum Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz und garantiert somit höchste ökologische Standards.