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ZVEI fordert Ausnahmen von der künftigen RoHS-Richtlinie

Am 2. Juni wird der Umweltausschuss des EU-Parlaments über ein Änderungspaket zur Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) abstimmen. Eine Neuerung ist die Ausdehnung der Stoffverbote auf fast alle Elektroprodukte. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) tritt dafür ein, dass installierte Anlagen und industrielle Produktionsmaschinen davon ausgenommen werden
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Bisher sind vor allem Hausgeräte, Consumer Electronics und Produkte der Informations- und Telekommunikationstechnik betroffen, künftig kämen alle Produkte der technischen Infrastruktur und des Industrieanlagenbaus hinzu. „Es ist möglich, beispielsweise bei Mobiltelefonen und Computern bromierte Flammschutzmittel oder PVC zu ersetzen. Solche Lösungen sind jedoch nicht unmittelbar auf industrielle Fertigungen, auf Schiffselektronik oder ein Energieversorgungsnetz zu übertragen“, gibt Oliver Blank, Leiter European Affairs des Zentralverbands in Brüssel, zu bedenken.

EU-Parlament und Rat arbeiten zurzeit an der Neufassung der RoHS-Richtlinie, die derzeit sechs umweltgefährdende Stoffe in bestimmten Elektroprodukten verbietet. Die umweltpolitische Absicht, die umweltgefährdenden Stoffe aus dem Abfallstrom der Hausmüllentsorgung zu entfernen und letztlich von den Deponien fernzuhalten, sei im Bereich der infrastrukturellen Anlagen nicht relevant, so Blank. Diese werden nach Ende der Nutzungsdauer nicht in einer Mülltonne entsorgt. Vielmehr gebe es gut organisierte Demontage- und Entsorgungswege.

Produktlebensdauern von 30 bis 40 Jahren sind auch bei Einsatz in rauesten Umgebungsbedingungen keine Seltenheit. Das zwinge laut ZVEI besonders im Hinblick auf hohe Sicherheitsanforderungen zum Einsatz bestimmter langlebiger Materialien. Damit entstehe ein Widerspruch innerhalb der EU-Gesetzgebung, die einerseits durch hohe Sicherheitsanforderungen letztlich den Einsatz bestimmter Stoffe erfordert, diese dann aber aus Umweltschutzgründen wieder verbieten will. „Das seit Jahren erklärte EU-Ziel einer ‘besseren Regulierung‘ wird damit jedenfalls nicht erfüllt“, so Blank.

Quelle: ZVEI, mku

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