Der von kommunaler Seite erhobene Vorwurf, die privaten Entsorgungsunternehmen seien für Überkapazitäten auf dem Müllverbrennungsmarkt verantwortlich, ist dagegen aus Sicht des BDE haltlos und daher falsch. Aktuell sehe die Situation wie folgt aus: Von den 69 deutschen Müllverbrennungsanlagen (MVA) laufen 48 Anlagen mit kommunaler Beteiligung. Lediglich acht dieser Anlagen werden mehrheitlich von privaten Entsorgern betrieben.
Von den insgesamt 85 Ersatzbrennstoff-Anlagen (EBS) – davon 42 EBS-Mitverbrennungsanlagen, 35 EBS-Monoanlagen, acht Anlagen in Planung – werden lediglich fünf Anlagen mehrheitlich von privaten Entsorgern betrieben. Kommunale Unternehmen sind an acht EBS-Anlagen beteiligt. Die Mehrzahl dieser Anlagen gehört laut Studie Unternehmen aus der Energiebranche.
Hintergrund für diese Marktanalyse ist die aktuelle Diskussion über das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es ist eine Auseinandersetzung darüber entbrannt, wer sich stärker für höhere Recyclingquoten in Deutschland einsetzt – private oder kommunale Unternehmen. Zudem werde die „Schuldfrage“ gestellt, welche Seite die Verantwortung für Überkapazitäten im Bereich der Müllverbrennung trägt, wie der BDE schreibt. Um die Debatte zu versachlichen, habe der Verband eine Marktanalyse vorgenommen, die eindeutige Schlüsse zulasse.