Anzeige

Verbände fordern Fortsetzung des Mindestlohns für die Abfallwirtschaft

Die Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft sollte auch über den 31. Oktober 2010 hinaus gültig sein. Das wollen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Anzeige

„Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro je Stunde bis zum 31. Oktober 2010. ver.di, die VKA und der BDE stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben muss, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.

Die Allgemeinverbindlichkeit habe dafür gesorgt, dass seit dem 1.
Januar 2010 mehr als 20.000 Beschäftigte in der Entsorgungsbrache einen höheren Lohnanspruch haben und damit einen fairen Lohn bekommen, heißt es in einer Mitteilung von ver.di. Seitdem gelte in der Entsorgungswirtschaft ein Mindestlohn für alle Beschäftigten, der jetzt weiter fortgesetzt werden müsse.

Quelle: verdi

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link