„Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst vom 18. Dezember 2009 garantiert in der Branche Abfallwirtschaft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro je Stunde bis zum 31. Oktober 2010. ver.di, die VKA und der BDE stimmen grundsätzlich darin überein, dass es für die Branche Abfallwirtschaft auch über den 31. Oktober 2010 hinaus einen Mindestlohn geben muss, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.
Die Allgemeinverbindlichkeit habe dafür gesorgt, dass seit dem 1.
Januar 2010 mehr als 20.000 Beschäftigte in der Entsorgungsbrache einen höheren Lohnanspruch haben und damit einen fairen Lohn bekommen, heißt es in einer Mitteilung von ver.di. Seitdem gelte in der Entsorgungswirtschaft ein Mindestlohn für alle Beschäftigten, der jetzt weiter fortgesetzt werden müsse.