Auch der Garantienachweis muss laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur noch geräteartbezogen erfolgen. Die Mengenmeldungen und Garantienachweise würden damit für alle Hersteller wesentlich erleichtert. „Die Registrierung erfolgt allerdings unverändert jeweils pro Geräteart und Marke“, betonte Goldberg. „Entscheidend für die stiftung ear ist, dass mit diesem Urteil Rechtssicherheit geschaffen wurde.
Insbesondere bedeutet die Registrierung der Marke, dass auch weiterhin entschieden und nachhaltig gegen Trittbrettfahrer vorgegangen werden kann. Auch das ist im gemeinsamen Interesse aller Hersteller.“
Die stiftung ear hat nach Goldbergs Angaben bereits unmittelbar nach dem Urteil eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt. „Die Urteilsbegründung liegt uns gerade erst vor, alle Details sind dementsprechend noch nicht ausgewertet. Wir gehen dennoch von einem Zeitraum von etwa drei Monaten aus, der erforderlich ist, um die umfangreichen Änderungen im EDV-System der stiftung ear vorzunehmen und die Funktionsfähigkeit unter den neuen Voraussetzungen abschließend zu testen. Für diese kurze Übergangszeit verbleibt es zunächst bei der bisherigen Praxis“, erklärte Goldberg weiter. „Die stiftung ear wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten die Hersteller informieren, so dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist“.