Laut dem Richterspruch durfte der Konzern nicht eigenmächtig die mit der AKU (Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna) ausgehandelten Entsorgungspreise kürzen.
Wie die AKU dazu mitteilt, wurde die Entsorgung des Altpapiers aus den kommunalen Sammlungen im Kreis Unna in 2008 in zwei europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Es handelt sich insgesamt um rund 26.000 t pro Jahr.
Die Firma Remondis GmbH & Co. KG, Bochum, setzte sich in beiden Verfahren als Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot für die ab dem 01.01.2009 durchzuführende Altpapierverwertung durch, teilt die AKU mit.
Durch die Entwicklung der Marktpreise sah sich die Firma Remondis im März 2009 dann aber veranlasst, mit jeweiligen Preisanpassungsverlangen auf Grundlage des § 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“) an die AKU heranzutreten. Der Kreis Unna wies das Anpassungsverlangen von Remondis jedoch zurück.
Danach hat Remondis die Altpapiervergütungen einseitig gekürzt, laut AKU um 17 Euro pro Tonne. Hochgerechnet auf das ganze Jahr entsprach dies rund 450.000 Euro. Die AKU wehrte sich dagegen auf gerichtlichem Wege.
Gestern hat das Landgericht Dortmund den Rechtsstreit zugunsten der AKU entschieden. Die Altpapiervergütung durfte von der Firma Remondis nicht eigenmächtig gekürzt werden. Jetzt wartet die AKU den einmonatigen Berufungszeitraum für Remondis ab. Noch hat sich das Unternehmen nicht dazu geäußert, ob es in Berufung geht.