„Eine ganzheitliche, nachhaltige Abfallwirtschaft ist nur möglich, wenn die Zuständigkeit für den gesamten Haus- und Geschäftsmüll in kommunalen, gemeinwohlorientierten Händen liegt und Rosinenpickerei bei Wertstoffen unterbunden wird“, so Siechau. Das Bundeskartellamt hatte in einer unveröffentlichten Stellungnahme behauptet, es drohe die Gefahr einer kommunalen Übermacht vor der privaten Konkurrenz im Bereich der Hausmüllentsorgung, was zu höheren Müllgebühren führen könne.
„Das Gegenteil ist der Fall“, betonte Siechau. „Wird die Abfallentsorgung oder auch nur die Entsorgung werthaltiger Abfallbestandteile liberalisiert, droht eine Privatisierung der Gewinne und eine Verstaatlichung der Verluste.“ Eine dem Wettbewerb geöffnete Wertstoffsammlung wäre gleichbedeutend mit einer indirekten Gebührenerhöhung für die Bürger. „Rentierliche“ Wertstoffe würden durch die privaten Entsorger gesammelt und der Erlös käme allein diesen zugute, wohingegen die Bürger weiterhin die Kosten für die Verwertung und Beseitigung der nicht rentierlichen Abfallbestandteile bezahlen müssten.